Bundestag beschließt Gesetz zur Aus- und Weiterbildung
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Bundestag beschließt Gesetz zur Aus- und Weiterbildung

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 23. Juni den Gesetzesentwurf für Aus- und Weiterbildung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten erleichtert werden. Dazu zählen:

  1. Reform der Weiterbildungsförderung,
  2. Qualifizierungsgeld als Lohnersatz
  3. Ausbildungsgarantie

Bundesarbeitsminister Heil sagte im Bundestag, Ziel müsse künftig sein, dass niemand von der Schulbank ins Nichts falle. Demnach haben Jugendliche künftig einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildungsstelle, falls sie selbst keinen Platz finden. Unterkunfts- und Fahrtkosten werden übernommen, so sollen auch weiter entfernte Praktikums- und Ausbildungsplätze attraktiver werden. 

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