Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes wurden 2020 transparentere Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung eingeführt. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Dadurch wird die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium sichtbarer.
In der dazu veröffentlichten Broschüre von ver.di werden die Neuerungen des Gesetzes übersichtlich dargestellt.